Die Wichtigkeit des Nachteilsausgleiches – für gleichwertige Bildungschancen

[29.06.2026]

Der Nachteilsausgleich ist ein zentrales Instrument, um autistischen Schüler*innen
gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Er berücksichtigt die individuellen
Bedürfnisse, sichert die Chancengleichheit und unterstützt sowohl die schulische
Leistung als auch das psychische Wohlbefinden der Kinder.

Die Rechtsgrundlage für die Gewährung von individuellen Nachteilsausgleichen ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, in §§ 1und 2 SchulG, im Sozialgesetzbuch IX – § 126, sowie in den Ausbildungsordnungen der allgemeinen Schulen dokumentiert. Die Schule ist verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln und den Nachteilsausgleich bereitzustellen, auch ohne ausdrücklichen Antrag.

Der Nachteilsausgleich steht jeder Person mit einer Diagnose zu und ist nicht an die Leistungen der Eingliederungshilfe gebunden.
Das bedeutet, dass auch Menschen mit einer Diagnose ein Recht auf einen Nachteilsausgleich haben, auch wenn sie keine Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen.

Ein Nachteilsausgleich ist nicht als „Vorteil“ zu verstehen, sondern als Ausgleich der Nachteile, die durch die Diagnose entstehen. Er schützt die Kinder vor Überlastung, Ängsten, Depression und Burnout. Dieser ermöglicht den Schülern ihre Stärken zu nutzen und gesund durch die Schulzeit zu kommen.

Da autistische Kinder oft besondere sensorische, soziale und emotionale Bedürfnisse haben, können Nachteilsausgleiche vielfältig sein und individuell angepasst werden.

Unter Nachteilsausgleichen versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX). Es bedeutet, dass jedem Lernenden die Hilfen angeboten werden, die dieser benötigt, um inklusiv beschult werden zu können.

Die Bedarfsermittlung erfolgt in einem Gespräch zwischen Eltern und den Lehrkräften. In diesem Gespräch wird der Unterstützungsbedarf geklärt, im besten Fall unter Einbeziehung der Schulbegleitung und/oder Integrationsbeauftragten.
Dieser ist schriftlich festzulegen. Nachteilsausgleiche sind flexibel und können je nach Entwicklung des Kindes angepasst werden.

Ein Nachteilsausgleich dient somit dazu, die behindertenbedingten Nachteile eines Schülers oder einer Schülerin auszugleichen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken. Er wird individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten.
Nachteilsausgleiche beziehen sich sowohl auf Hilfen zum Lernen im Unterricht selbst als auch auf Klassenarbeiten und Prüfungssituationen. Sie kommen im Rahmen der regulären Schulpflicht und ebenso in der Berufsausbildung und im Studium zum Einsatz.