Beschwerde-Stelle (leichte Sprache*)

Die neue Beschwerde-Stelle Sachsen hilft bei Streit zwischen Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Eingliederungs-Hilfe.

Die Beschwerde-Stelle hat die Aufgabe Streit zu schlichten.
Streit zwischen Menschen mit Behinderungen
und den Trägern der Eingliederungs-Hilfe.
Träger der Eingliederungs-Hilfe sind die Sozial-Ämter
oder der Kommunale Sozial-Verband Sachsen (KSV).


Die Beschwerde-Stelle hilft, dass der Streit aufhört.
Zum Beispiel bei Streit darüber,
was für eine Leistung jemand bekommt.
Oder wie viel Leistung jemand bekommt.


Die Beschwerde-Stelle hilft auch,
dass nach dem Streit eine Einigung gefunden wird.
So eine Einigung nennt man: gütliche Einigung.
Eine gütliche Einigung ist eine Einigung
mit der alle einverstanden sind.


Das ist die Website der Beschwerde-Stelle:
https://www.clearingstelle.sachsen.de/index.html

Den Flyer kann man hier nachlesen:
https://www.clearingstelle.sachsen.de/flyer-clearingstelle-4016.html


Sie schreiben einen Brief an diese Adresse:
Beauftragter der Sächsischen Staats-Regierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Clearingstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden


Sie schreiben der Beschwerde-Stelle im Internet:
https://www.clearingstelle.sachsen.de/online-beschwerde-3985.html

Sie schreiben eine E-Mail an:
clearingstelle@sk.sachsen.de


*Der Text in leichter Sprache wurde dem Flyer für die Clearing-Stelle des Landes Sachsen entnommen.