Persönliches Budget – Das Autismuszentrum Vogtland e.V. begleitet Sie auf Ihrem Weg
Das Persönliche Budget bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Unterstützung sie benötigen und wer diese erbringen soll. Anstelle von Sachleistungen erhalten Sie eine Geldleistung, mit der Sie individuell passende Angebote finanzieren können.
Das Autismuszentrum Vogtland e.V. bietet folgende Leistungen im Persönlichen Budget im Rahmen eines Dienstleistungsmodells an:
- Schulassistenz
- Familienunterstützender Dienst (FuD)
- Soziales Kompetenztraining – im Einzelsetting oder in kleinen Gruppen
Viele Familien empfinden das Verfahren rund um das Persönliche Budget zunächst als kompliziert. Wir lassen Sie damit nicht allein:
- Wir beraten Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.
- Wir helfen bei der Antragstellung.
- Wir erstellen ein individuelles Angebot, das zu Ihnen und Ihrer Situation passt.
- Wir nehmen auf Ihren Wunsch an der Budgetkonferenz teil.
- Wir unterstützen bei Budgetverwaltung.
Der Unterschied zwischen dem Arbeitgebermodell und Dienstleistungsmodell
Dienstleistungsmodell (über das Autismuszentrum möglich)
Die Leistungserbringung erfolgt vollständig durch einen professionellen Leistungserbringer. Die Budgetnehmer wählen einen geeigneten Anbieter aus und verwenden ihr Persönliches Budget zur Finanzierung der vereinbarten Leistungen, übernehmen jedoch keine Arbeitgeber- oder Personalverantwortung. Die Auswahl, Einstellung, fachliche Qualifikation und Anleitung der Mitarbeitenden liegen ausschließlich beim Leistungserbringer. Ebenso verantwortet dieser die Einsatzplanung, Koordination, Vertragsgestaltung und Entgeltabrechnung, Vertretungsregelungen sowie sämtliche arbeits- und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
Das zentrale Merkmal des Dienstleistungsmodells ist die bewusste Entlastung der Familien.
Arbeitgebermodell
Die Budgetnehmer übernehmen selbst die Rolle des Arbeitgebers. Sie sind für die Auswahl, Einstellung und den Einsatz der Mitarbeitenden verantwortlich und prüfen deren fachliche Qualifikation eigenständig. Darüber hinaus schließen sie Arbeitsverträge ab, organisieren die Lohnabrechnung, führen Sozialversicherungsbeiträge ab und stellen die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben sicher. Auch bei Personalausfällen oder Vertretungsbedarf liegt die Organisation vollständig bei den Budgetnehmern. In diesem Modell sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten umfassend in personalbezogene, organisatorische und datenschutzrechtliche Prozesse eingebunden und tragen hierfür die Verantwortung.
Die klare Trennung der Verantwortlichkeiten stellt einen wesentlichen Unterschied zum Arbeitgebermodell dar und ist Grundlage für die Umsetzung des Persönlichen Budgets im Dienstleistungsmodell.
Für wen eignet sich das Persönliche Budget?
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung ein Persönliches Budget beantragen, ganz unabhängig vom Alter.
Auch Kinder und Jugendliche können über ihre Eltern oder Sorgeberechtigten ein Budget erhalten.
Welche Kostenträger können beteiligt sein?
Je nach individuellem Bedarf können verschiedene Stellen zuständig sein, zum Beispiel:
- Jugendamt
- Sozialamt
- Pflegekasse
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Integrationsamt
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Weg zum Persönlichen Budget umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Idee, Beratung
Welche Unterstützung wird benötigt und in welchem Umfang? - Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag bei dem Kostenträger, der für den jeweiligen Bedarf zuständig ist. - Bedarfsfeststellung, Gespräch / Budgetkonferenz
Es wird gemeinsam besprochen, welche Leistungen sinnvoll sind und wie sie im Budget abgebildet werden. - Zielvereinbarung und Bescheid
Nach Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer und dem Budgetgeber erstellt der Leistungsträger einen Bescheid. - Leistungen selbst organisieren
Die Familien wählen frei ihre Anbieter, gestalten die Unterstützung flexibel und rechnen direkt mit ihrem Budget ab.

