[16.07.2025] Kündigung der Leistungsvereinbarung durch das Landratsamt
Vogtlandkreis mit dem Autismuszentrum Vogtland e.V. bedroht Teilhabe
autistischer Kinder – Eltern schlagen Alarm!
Die Eltern autistischer Kinder und Jugendlicher reagieren mit Entsetzen auf die zum
31.12.2025 ausgesprochene Kündigung der Leistungsvereinbarungen durch den
verantwortlichen Kostenträger Landratsamt Vogtlandkreis mit dem Autismuszentrum
Vogtland e.V.
Diese Entscheidung hat für betroffene Familien schwerwiegende und existenzielle Folgen und
gefährdet die Versorgung, Förderung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Autismus
Spektrum.
Das Autismuszentrum Vogtland e.V. hat sich über Jahre hinweg als unverzichtbare Anlaufstelle
etabliert und bietet spezialisierte, qualitätsgesicherte Unterstützung in den Bereichen
Schulbegleitung, Sozialkompetenztraining und familienunterstützender Dienst. Die Mitarbeitenden
sind umfassend autismusspezifisch geschult und bauen über lange Zeiträume tragfähige
Beziehungen auf, die Grundvoraussetzung für Vertrauen, Stabilität und Entwicklung bei
autistischen Kindern sind. Diese Expertise kann nicht einfach durch andere allgemeine Träger
ersetzt werden.
In einem Elternbrief forderte die Elternvertretung die sofortige Rücknahme der Kündigung sowie
eine rechtliche und fachliche Überprüfung der Entscheidung. Sie verweisen dabei auf zentrale
Grundsätze des Sozialrechts (§35a SGB VIII, §104 SGB IX), das Wunsch- und Wahlrecht der
Leistungsberechtigten sowie das Kindeswohl. Die Entscheidung stellt aus Sicht der Eltern eine
unverhältnismäßige und möglicherweise rechtswidrige Maßnahme dar.
Autistische Kinder benötigen keine Standardlösungen, sondern individuelle, fachlich fundierte
Begleitung. Ohne spezialisierte Unterstützung drohen Schulverweigerung, Isolation, psychische
Krisen und massive familiäre Überlastung. Die Kündigung würde nicht nur bestehende Strukturen
zerstören, sondern auch zu deutlich höheren Folgekosten für die Gesellschaft führen.
Die Eltern appellieren eindringlich an die Verantwortlichen, ihrer gesetzlichen und
menschlichen Verantwortung gerecht zu werden.

