Autismuszentrum begrüßt Gesprächsinteresse des Landrats

[13.10.2025] Pressemitteilung

Das Autismuszentrum begrüßt das von Herrn Landrat Hennig in der Kreistagssitzung am 25.09.2025 gezeigte Interesse an einem Gespräch. „Grundsätzlich ist die aktuelle Gemengelage und die bestehenden Differenzen zwischen dem Landratsamt und dem Autismuszentrum jedoch eher ein juristisches Problem, welches bei der Schiedsstelle und bei den zuständigen Gerichten geklärt werden muss“, so Peter Syndikus, geschäftsführender Vorstand des Autismuszentrum Vogtland e.V..

Ein anderer Kostenträger ist bereits daran gescheitert, durch eine Kündigung bessere Kostensätze zu verhandeln. Die Kündigung wurde seinerzeit als unwirksam erklärt und dies möchte das Autismuszentrum nun gerichtlich bestätigt wissen.

Auch die angeblichen Kostensprünge, die einer weiteren Zusammenarbeit angeblich im Wege stehen, sieht das Autismuszentrum als äußerst undifferenziert von Seiten des Vogtlandkreises dargestellt. Kostensteigerungen sind jährlich bei allen Leistungserbringern zu verzeichnen und werden durch höhere Kostensätze einmal jährlich im Rahmen von neuen Vergütungsvereinbarungen ausgeglichen. Die nun aufgerufenen Steigerungen sind zwar prozentual höher als bei anderen Trägern, doch dies hat verschiedene Gründe. So erhält das Autismuszentrum aktuell für Fachkräfte 16% und für Nichtfachkräfte 36% weniger erstattet als die anderen Träger im Durchschnitt 2024. Dies wurde nun damit angepasst, dass zum 01.07.2025 das Autismuszentrum eine Tarifbindung eingegangen ist, mit der eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf nunmehr 38 Stunden einhergeht. „Wir waren gezwungen, als Arbeitgeber eine Tarifbindung einzugehen, damit mittelfristig Mitarbeitende nicht zu anderen Trägern oder ins Erzgebirge, nach Zwickau, Thüringen oder Bayern abwandern. Dies stellt sicher, dass die wertvolle und kontinuierliche Unterstützung unserer autistischen Klienten durch unsere qualifizierten Fachkräfte auch in Zukunft gewährleistet ist.“so Peter Syndikus. „Dies hat schon einen Effekt, aber die Kostensätze sind deshalb gegenüber den anderen Leistungserbringern eben nur angeglichen worden“.

Zusätzlich besteht weiterer Anpassungsbedarf. Mit den bisherigen Vergütungsvereinbarungen wurden Regelungen, auch mit anderen Leistungserbringern, getroffen, die ein wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich machen. So ist bei kurzfristigem Unterrichtsausfall oder einem Krankheitsfall eines Kindes der Mitarbeitende weiter zu beschäftigen, da er einen Anspruch auf die Erbringung seiner Arbeitsleistung hat. Für diese Fälle wird jedoch nur eine Ausfallquote von 8% durch den Vogtlandkreis gewährt, obwohl das Autismuszentrum, auch wegen der Besonderheit der Menschen im Autismus Spektrum, 14% zu verzeichnen hat. Andere Träger sprechen sogar von bis zu 20% Ausfallquote. Ohne die Berücksichtigung einer angemessen Ausfallquote laufen die Träger in ein Kostenrisiko, das bis hin zur Insolvenz führen kann.

Ähnlich verhält es sich mit dem Krankenstand der Mitarbeitenden. Hier akzeptiert der Vogtlandkreis nur 10 Kranktage, obwohl im Sozialen Bereich in Deutschland, und nachgewiesen auch im Autismuszentrum, 27 Krankentage pro Mitarbeitenden im Durchschnitt pro Jahr üblich sind.  Das Lohnfortzahlungsgesetz zwingt jedoch den Arbeitgeber auch ab dem 11. Tag den Lohn fortzuzahlen. „Somit steht der Leistungserbringer in dem Dilemma, entweder ich zahle das aus eigener Tasche, bis ich zahlungsunfähig bin oder ich verstoße gegen das Lohnfortzahlungsgesetz, was mich wiederum als Leistungserbringer als ungeeignet abqualifiziert“, so Peter Syndikus. Hier ist eine auskömmliche Berücksichtigung zwingend notwendig, zumal auch in den Verwaltungen zwischenzeitlich Krankenstände von bis zu 30 Tagen zu verzeichnen sind und die Mitarbeitenden auch dort auf das Lohnfortzahlungsgesetz vertrauen können.

Ein weiterer Punkt ist dem Umstand geschuldet, dass sich der Vogtlandkreis durch Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages verpflichtet hat, den Leistungserbringern einen Risiko- und Wagniszuschlag zu erstatten. Im Gegenzug entfallen nachträgliche Ausgleiche wegen Über- oder Unterdeckung der Kosten. Dies hat der Vogtlandkreis bisher nicht erfüllt. Dieser Zuschlag ist jedoch gerechtfertigt, denn als gemeinnütziger Leistungserbringer, der keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, muss für kurzfristige Gesetzesänderung eine notwendige Vorsorge getroffen werden können.

Mit verschiedenen rechtswidrigen Mitteln versucht der Vogtlandkreis sich derzeit einen Vorteil zu verschaffen und merkt dabei nicht, dass der vom Autismuszentrum angestrebte Gang zu den Gerichten am Ende Verbindlichkeiten schaffen kann, die zu Gunsten anderer Leistungserbringer und zu Lasten des Vogtlandkreises führen könnte. Da es sich hier um Pflichtleistungen handelt, kann der Vogtlandkreis auch nicht auf seine leeren Kassen verweisen. Der Vogtlandkreis ist aktuell nicht bereit, sich an einen Tisch mit dem Autismuszentrum zu setzen, um einen tragfähigen Kompromiss für beide Seiten zu verhandeln. Zahlreiche Gesprächseinladungen hat der Vogtlandkreis bisher ausgeschlagen.

Irritiert zeigt sich das Autismuszentrum auch über die Aussage des Landrats: „Das sagt mir, dass etwas faul ist.“ Es ist gesetzlich geregelt, dass der Träger der Eingliederungshilfe den Leistungserbringer jederzeit prüfen kann. Dies wurde vom Landratsamt bisher nicht in Erwägung gezogen. Deshalb diskreditiert die Aussage des Landrats das Autismuszentrum ohne Konkretes vorzuweisen. Hier sollten die Verantwortlichen konkrete Missstände nennen, statt nur leere Worthülsen zu produzieren. Dem Autismuszentrum sind, weder von der Ombudsstelle, von Eltern, Mitarbeitenden oder dem Landratsamt konkrete Missstände bekannt, die eine weitere Zusammenarbeit grundsätzlich ausschließen.

„Sollte Landrat Hennig echtes Gesprächsinteresse haben, kann er sich gerne melden und einen Termin mit uns vereinbaren. Wir sind nach wie vor gesprächsbereit, werden unsere Forderungen jedoch parallel bei der Schiedsstelle und den Gerichten geltend machen“, so Peter Syndikus.